Heilpraktikerschule Josef Angerer

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  Heilpraktikerausbildung - FAQ  
 
 
Die wichtigsten Fragen
   

Frage 1: Wann und wie oft beginnt die Schule?

Frage 2: Wie sind die Ferien?

Frage 3: Gibt es einen staatlichen Zuschuss?

Frage 4: Gibt es Abend- oder Wochenendkurse?

Frage 5: Braucht man eine medizinische Vorbildung?

Frage 6: Kann die Ausbildung verkürzt werden?

Frage 7: Kann man bei Ihnen auch den „Kleinen Heilpraktiker“ machen?

Frage 8: Kann man Ihre Ausbildung unterbrechen, bzw. wie sind die Kündigungszeiten?

Frage 9: Gibt es Prüfungen an der Schule?

Frage 10: Wieviel Stunden muss man am Tag noch lernen?

Frage 11: Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Frage 12: Gibt es Skripten zum Unterricht?

Frage 13: Wer kann bei Ihnen Lehrer werden?

Frage 14: Welche Voraussetzungen braucht man für Ihre Schule?

Frage 15: Hat man mit Ihrer Abschlussprüfung automatisch die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde?

Frage 16: Wie oft im Jahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Amtsarztüberprüfung?

Frage 17: Wie groß sind Ihre Klassen?

Frage 18: Kann man nach der Ausbildung an ihrer Schule bereits als Therapeut arbeiten?

Frage 19: Sollten Absolventen unserer Schule eine Assistenzzeit machen?

Frage 20: Haben die Schüler die Möglichkeit Therapien am Patienten anzuwenden?

Frage 21: Sind die Dozenten alle Heilpraktiker?

Frage 22: Wie viele Klassen gibt es pro Jahrgang und kommt es vor, dass sich mehr Schüler bewerben als Plätze zu vergeben sind?

Frage 23: Ist es möglich bei der Bahn eine Schülerjahreskarte zu beantragen, wenn man an Ihrer Schule eingeschrieben ist?

Frage 24: Welche Therapiemöglichkeiten hat man als Heilpraktiker in anderen EU-Ländern, der Schweiz und anderen außereuropäischen Ländern?

Frage 25: Bis wann sollte man die Bewerbung eingereicht haben?

Frage 26: Darf man sich nach der Zulassung durch die Amtsarztprüfung selbständig machen?

Frage 27: Was kostet die Amtarztprüfung und wie oft darf man sie wiederholen?

Frage 28: Hat man während der 3jährigen Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?


siehe auch Ausbildungsplan
 
Ihre Fragen an uns
 

Freitag, 30. Juli 2010

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Maguhn:
Ich bin als selbständige Kosmetikerin tätig. Aus diesem Grund bin ich alle 6 Wochen für 8-9 Ausbildungstage nicht in Bayern. Kann ich denn Lernstoff nachholen? Mit freundlichen Grüssen Frau Maguhn

Antwort: Grundsätzlich ist es möglich. Wenn Sie eine gute "Lernerin" sind, könnten Sie sich von den Mitschülern in den theoretischen Fächern, die Unterlagen geben lassen. In den praktischen Fächern des 2. und 3. Lehrjahres, die für das Erlernen der verschiedenen Therapien notwendig sind, könnte es probleme geben. Praktische Verfahren wie z.B. Massage oder Akupunktur kann man nicht aus Unterlagen lernen. Vielleicht gibt es für Sie andere Möglichkeiten, Ihre Arbeit nach dem 1. Schuljahr einzuteilen.

Wendneburg:
Sie haben im 2. und 3. Lernjahr das Erlernen u. Ausbildung in versch. Therapeutischen Verfahren. Kann ich diese auch als HP mit bestandener Überprüfung bei Ihnen nachholen? Und wie lange dauert die TCM-Ausbildung? MfG Frau Wendneburg

Bitte setzen Sie sich telephonisch mit uns in Verbindung.


 

 



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